Amtsgericht Köln, 2016-02-29, 142 C 360/14

142 C 360/14Gericht erster Instanz29.02.2016

Regest

Nachbarschaftsrecht: Zulässige einseitige ortsübliche Einfriedung trotz Verlangen des Nachbarn nach gemeinsamer Errichtung der Einfriedung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 360/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-29

Aktenzeichen: 142 C 360/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0229.142C360.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Nachbarschaftsrecht: Zulässige einseitige ortsübliche Einfriedung trotz Verlangen des Nachbarn nach gemeinsamer Errichtung der Einfriedung.

Tenor

Das Versäumnisurteil des Gerichtes vom 09.11.2015 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

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