58 XVII 37/16 M•Amtsgericht Köln, 2016-03-04, 58 XVII 37/16 M
Amtsgericht Köln, 2016-03-04, 58 XVII 37/16 M
58 XVII 37/16 MGericht erster Instanz04.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 58 XVII 37/16 M — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-04
Aktenzeichen: 58 XVII 37/16 M
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0304.58XVII37.16M.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 58
Tenor
wird Herr Rechtsanwalt D. C., JRing, Köln als Berufsbetreuer zum Betreuer bestellt.
Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:
Regelung des PostverkehrsVermögensangelegenheitenVertretung gegenüber Behörden und SozialversicherungsträgernWohnungsangelegenheiten
Darüber hinaus wird Herr Rechtsanwalt L. T., JRing, Köln als Berufsbetreuer zum Ersatzbetreuer bestellt.
Die Aufgabenkreise entsprechen denen des Betreuers.
Der Ersatzbetreuer darf die Angelegenheiten der Betreuten nur besorgen, soweit der Betreuer Herr D. C. verhindert ist.
Die Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich Vermögensangelegenheiten der Einwilligung des für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuers (Einwilligungsvorbehalt).
Das Gericht wird spätestens am 04.03.2020 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Zur Verfahrenspflegerin ist Frau Rechtsanwältin F. X., G.straße, Köln bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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