Amtsgericht Köln, 2016-03-07, 202 C 153/15

202 C 153/15Gericht erster Instanz07.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 202 C 153/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-07

Aktenzeichen: 202 C 153/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0307.202C153.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 202

Tenor

Die unter TOP 3 (Gesamt- und Wohngeldabrechnung 2013 sowie Entlastung des Verwaltungsbeirats und der Verwaltung) und TOP 7 (Anbringung von Taubenspikes) gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG S. Straße 00, Köln, vom 28. September 2015 werden für unwirksam erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verwaltung zu 90 %, den Beklagten zu 10 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.

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