Amtsgericht Köln, 2016-03-08, 124 C 483/15

124 C 483/15Gericht erster Instanz08.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 483/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-08

Aktenzeichen: 124 C 483/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0308.124C483.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Versicherungsschutz für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung des Klägers in einer Bankrechtssache gegen die T.-Bank Münster eG aus einem Gegenstandswert von 85.250,70 € zu bestätigen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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