124 C 483/15•Amtsgericht Köln, 2016-03-08, 124 C 483/15
Amtsgericht Köln, 2016-03-08, 124 C 483/15
124 C 483/15Gericht erster Instanz08.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 124 C 483/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-08
Aktenzeichen: 124 C 483/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0308.124C483.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Versicherungsschutz für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung des Klägers in einer Bankrechtssache gegen die T.-Bank Münster eG aus einem Gegenstandswert von 85.250,70 € zu bestätigen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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