Amtsgericht Köln, 2016-03-16, 144 C 168/15

144 C 168/15Gericht erster Instanz16.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 144 C 168/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-16

Aktenzeichen: 144 C 168/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0316.144C168.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 144

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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