139 C 37/15•Amtsgericht Köln, 2016-03-17, 139 C 37/15
Amtsgericht Köln, 2016-03-17, 139 C 37/15
139 C 37/15Gericht erster Instanz17.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 139 C 37/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-17
Aktenzeichen: 139 C 37/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0317.139C37.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 139
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerseite darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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