Amtsgericht Köln, 2016-03-17, 139 C 37/15

139 C 37/15Gericht erster Instanz17.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 37/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-17

Aktenzeichen: 139 C 37/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0317.139C37.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 139

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerseite darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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