Amtsgericht Köln, 2016-03-22, 138 C 569/15

138 C 569/15Gericht erster Instanz22.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 569/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-22

Aktenzeichen: 138 C 569/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0322.138C569.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.138

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 275,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2015 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils 43%, die Beklagte 14%.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite

vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.