Amtsgericht Köln, 2016-04-08, 213 C 193/15

213 C 193/15Gericht erster Instanz08.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 213 C 193/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-08

Aktenzeichen: 213 C 193/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0408.213C193.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 213

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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