642 Ds 60/16•Amtsgericht Köln, 2016-04-18, 642 Ds 60/16
Amtsgericht Köln, 2016-04-18, 642 Ds 60/16
642 Ds 60/16Gericht erster Instanz18.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 642 Ds 60/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-18
Aktenzeichen: 642 Ds 60/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0418.642DS60.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 642
Tenor
Der Angeklagte ist des versuchten Diebstahls, des zweifachen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, sowie des unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes schuldig.
Die Entscheidung über die Verhängung einer Einheitsjugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt ( Schuldfeststellung )
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Angew. Vorschr.: §§ 113 Abs.1, 185, 242 Abs.1, Abs.2, 22, 23 Abs.1, 52, 53 StGB; 29 Abs.1 Nr.3 BtMG; 1, 27, 105 JGG
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