263 C 129/15•Amtsgericht Köln, 2016-04-19, 263 C 129/15
Amtsgericht Köln, 2016-04-19, 263 C 129/15
263 C 129/15Gericht erster Instanz19.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 263 C 129/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-19
Aktenzeichen: 263 C 129/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0419.263C129.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 263
Tenor
Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 1.023,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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