Amtsgericht Köln, 2016-04-26, 215 C 183/15

215 C 183/15Gericht erster Instanz26.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 215 C 183/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-26

Aktenzeichen: 215 C 183/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0426.215C183.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 215

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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