215 C 183/15•Amtsgericht Köln, 2016-04-26, 215 C 183/15
Amtsgericht Köln, 2016-04-26, 215 C 183/15
215 C 183/15Gericht erster Instanz26.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 215 C 183/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-26
Aktenzeichen: 215 C 183/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0426.215C183.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 215
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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