Amtsgericht Köln, 2016-05-09, 142 C 537/14

142 C 537/14Gericht erster Instanz09.05.2016

Regest

Fitnessstudiovertrag: Ausserordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages gegenüber einem mit Reha-Sport werbenden Fitnessstudio trotz bekannter Vorerkrankung bei fehlender subjektiver Vorhersehbarkeit des Wiederauftretens der Erkrankung.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 537/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-09

Aktenzeichen: 142 C 537/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0509.142C537.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Fitnessstudiovertrag: Ausserordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages gegenüber einem mit Reha-Sport werbenden Fitnessstudio trotz bekannter Vorerkrankung bei fehlender subjektiver Vorhersehbarkeit des Wiederauftretens der Erkrankung.

Tenor

Das Versäumnisurteil des Gerichtes vom 02.03.2015 wird aufrechterhalten und die weitergehende Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

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