142 C 537/14•Amtsgericht Köln, 2016-05-09, 142 C 537/14
Amtsgericht Köln, 2016-05-09, 142 C 537/14
142 C 537/14Gericht erster Instanz09.05.2016
Regest
Fitnessstudiovertrag: Ausserordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages gegenüber einem mit Reha-Sport werbenden Fitnessstudio trotz bekannter Vorerkrankung bei fehlender subjektiver Vorhersehbarkeit des Wiederauftretens der Erkrankung.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 537/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-09
Aktenzeichen: 142 C 537/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0509.142C537.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Fitnessstudiovertrag: Ausserordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages gegenüber einem mit Reha-Sport werbenden Fitnessstudio trotz bekannter Vorerkrankung bei fehlender subjektiver Vorhersehbarkeit des Wiederauftretens der Erkrankung.
Tenor
Das Versäumnisurteil des Gerichtes vom 02.03.2015 wird aufrechterhalten und die weitergehende Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.