647 Ds 160/16•Amtsgericht Köln, 2016-05-12, 647 Ds 160/16
Amtsgericht Köln, 2016-05-12, 647 Ds 160/16
647 Ds 160/16Gericht erster Instanz12.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 647 Ds 160/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-12
Aktenzeichen: 647 Ds 160/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0512.647DS160.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 647
Tenor
Der Angeklagte ist des gewerbsmäßigen Diebstahls und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls in 3 Fällen schuldig.
Gegen ihn wird eine Einheitsjugendstrafe von 6 Monaten mit Bewährung verhängt.
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Der Angeklagte trägt die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen.
§§ 242 I, II, 243 I Nr. 3, 22, 23, 25 II, 53 StGB 1, 3 JGG
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