Amtsgericht Köln, 2016-05-20, 208 C 148/16

208 C 148/16Gericht erster Instanz20.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 148/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-20

Aktenzeichen: 208 C 148/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0520.208C148.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 208

Tenor

1.) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Volltreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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