142 C 566/15•Amtsgericht Köln, 2016-05-23, 142 C 566/15
Amtsgericht Köln, 2016-05-23, 142 C 566/15
142 C 566/15Gericht erster Instanz23.05.2016
Regest
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsvertrag: Vertragsstrafe bei Verstoss gegen § 2 PAngV wegen fehlender Angaben zum Grundpreis von Klebebändern
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 566/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-23
Aktenzeichen: 142 C 566/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0523.142C566.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsvertrag: Vertragsstrafe bei Verstoss gegen § 2 PAngV wegen fehlender Angaben zum Grundpreis von Klebebändern
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
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