Amtsgericht Köln, 2016-05-23, 266 C 30/16

266 C 30/16Gericht erster Instanz23.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 30/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-23

Aktenzeichen: 266 C 30/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0523.266C30.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 266

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 426,82 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.04.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 36,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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