133 C 56/15•Amtsgericht Köln, 2016-05-31, 133 C 56/15
Amtsgericht Köln, 2016-05-31, 133 C 56/15
133 C 56/15Gericht erster Instanz31.05.2016
Regest
Unwirksamer Ausschluss des Kündigungsrechtes aus § 649 BGB in AGB einer Fluggesellschaft
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 133 C 56/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-31
Aktenzeichen: 133 C 56/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0531.133C56.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 133
Leitsätze
Unwirksamer Ausschluss des Kündigungsrechtes aus § 649 BGB in AGB einer Fluggesellschaft
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 341,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 23. November 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des je zu vollsteckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird gemäss § 511 Abs. 4 S. 1 ZPO zugelassen.
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