Amtsgericht Köln, 2016-06-08, 113 C 18/16

113 C 18/16Gericht erster Instanz08.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 18/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-08

Aktenzeichen: 113 C 18/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0608.113C18.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 113

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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