113 C 18/16•Amtsgericht Köln, 2016-06-08, 113 C 18/16
Amtsgericht Köln, 2016-06-08, 113 C 18/16
113 C 18/16Gericht erster Instanz08.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 113 C 18/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-08
Aktenzeichen: 113 C 18/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0608.113C18.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 113
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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