264 C 146/15•Amtsgericht Köln, 2016-06-13, 264 C 146/15
Amtsgericht Köln, 2016-06-13, 264 C 146/15
264 C 146/15Gericht erster Instanz13.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 264 C 146/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-13
Aktenzeichen: 264 C 146/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0613.264C146.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 264
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 792,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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