142 C 545/15•Amtsgericht Köln, 2016-06-20, 142 C 545/15
Amtsgericht Köln, 2016-06-20, 142 C 545/15
142 C 545/15Gericht erster Instanz20.06.2016
Regest
Zur Unwirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel in AGB eines Anbieters von Ballonfahrten
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 545/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-20
Aktenzeichen: 142 C 545/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0620.142C545.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Zur Unwirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel in AGB eines Anbieters von Ballonfahrten
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.145,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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