Amtsgericht Köln, 2016-06-20, 142 C 545/15

142 C 545/15Gericht erster Instanz20.06.2016

Regest

Zur Unwirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel in AGB eines Anbieters von Ballonfahrten

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 545/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-20

Aktenzeichen: 142 C 545/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0620.142C545.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Zur Unwirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel in AGB eines Anbieters von Ballonfahrten

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.145,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

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