Amtsgericht Köln, 2016-06-29, 276 C 39/16

276 C 39/16Gericht erster Instanz29.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 276 C 39/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-29

Aktenzeichen: 276 C 39/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0629.276C39.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 276

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

a) 175,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2015 sowie

b) außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 70,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2016 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 73% und die Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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