274 C 86/16•Amtsgericht Köln, 2016-06-30, 274 C 86/16
Amtsgericht Köln, 2016-06-30, 274 C 86/16
274 C 86/16Gericht erster Instanz30.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 274 C 86/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-30
Aktenzeichen: 274 C 86/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0630.274C86.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 274
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 285,23 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 20.05.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 70,20 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 20.05.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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