526 Ds 332/16•Amtsgericht Köln, 2016-07-06, 526 Ds 332/16
Amtsgericht Köln, 2016-07-06, 526 Ds 332/16
526 Ds 332/16Gericht erster Instanz06.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 526 Ds 332/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-06
Aktenzeichen: 526 Ds 332/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0706.526DS332.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 526
Tenor
Der Angeklagte K. wird wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in zwei Fällen und Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten
kostenpflichtig verurteilt.
Angewandte Strafvorschriften: §§ 259, 260, 52, 53 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.
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