Amtsgericht Köln, 2016-07-06, 539 Ds 228/16

539 Ds 228/16Gericht erster Instanz06.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 539 Ds 228/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-06

Aktenzeichen: 539 Ds 228/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0706.539DS228.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 539

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Haftbefehl des Amtsgericht Köln vom 24.05.2016, Az. 539 Ds 228/16, wird aufgehoben.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 56 StGB

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