539 Ds 228/16•Amtsgericht Köln, 2016-07-06, 539 Ds 228/16
Amtsgericht Köln, 2016-07-06, 539 Ds 228/16
539 Ds 228/16Gericht erster Instanz06.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 539 Ds 228/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-06
Aktenzeichen: 539 Ds 228/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0706.539DS228.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 539
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Haftbefehl des Amtsgericht Köln vom 24.05.2016, Az. 539 Ds 228/16, wird aufgehoben.
Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 56 StGB
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