Amtsgericht Köln, 2016-07-07, 647 Ls 182/16

647 Ls 182/16Gericht erster Instanz07.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 647 Ls 182/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-07

Aktenzeichen: 647 Ls 182/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0707.647LS182.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 647

Tenor

Der Angeklagte U. wird wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beihilfe zu einer sexuellen Nötigung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr mit Bewährung verurteilt.

Gegen den Angeklagten B. wird wegen sexueller Nötigung eine Jugendstrafe von 1 Jahr mit Bewährung verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird bei dem Angeklagten B. abgesehen. Seine eigenen Auslagen trägt er selbst.

§§ 177 I, 22, 23, 27, 52 StGB (U.)

§§ 177 I StGB, 1, 105 JGG (B.)

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