137 C 113/16•Amtsgericht Köln, 2016-07-14, 137 C 113/16
Amtsgericht Köln, 2016-07-14, 137 C 113/16
137 C 113/16Gericht erster Instanz14.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 113/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-14
Aktenzeichen: 137 C 113/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0714.137C113.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 137
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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