Amtsgericht Köln, 2016-07-14, 137 C 113/16

137 C 113/16Gericht erster Instanz14.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 113/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-14

Aktenzeichen: 137 C 113/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0714.137C113.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 137

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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