142 C 558/15•Amtsgericht Köln, 2016-07-25, 142 C 558/15
Amtsgericht Köln, 2016-07-25, 142 C 558/15
142 C 558/15Gericht erster Instanz25.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 558/15 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-25
Aktenzeichen: 142 C 558/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0725.142C558.15.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.12.2013 sowie 7,50 Euro Mahnkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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