138 C 221/16•Amtsgericht Köln, 2016-07-26, 138 C 221/16
Amtsgericht Köln, 2016-07-26, 138 C 221/16
138 C 221/16Gericht erster Instanz26.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 138 C 221/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-26
Aktenzeichen: 138 C 221/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0726.138C221.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 138
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 575,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 79%, die Beklagte zu 21%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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