Amtsgericht Köln, 2016-07-26, 138 C 221/16

138 C 221/16Gericht erster Instanz26.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 221/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-26

Aktenzeichen: 138 C 221/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0726.138C221.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 138

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 575,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 79%, die Beklagte zu 21%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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