Amtsgericht Köln, 2016-07-29, 206 C 29/16

206 C 29/16Gericht erster Instanz29.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 206 C 29/16 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-29

Aktenzeichen: 206 C 29/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0729.206C29.16.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abt. 206

Tenor

Das Teil-Versäumnisurteil vom 13.05.2016 bleibt aufrechterhalten.

Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.11.2016 eingeräumt unter der Auflage, dass die monatliche Nutzungsentschädigung für diesen Zeitraum jeweils bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats gezahlt wird.

Auch die Entscheidung über die weiteren Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.460,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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