263 C 44/16•Amtsgericht Köln, 2016-08-02, 263 C 44/16
Amtsgericht Köln, 2016-08-02, 263 C 44/16
263 C 44/16Gericht erster Instanz02.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 263 C 44/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-02
Aktenzeichen: 263 C 44/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0802.263C44.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 263
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 855,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 68 % und die Klägerin zu 32 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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