Amtsgericht Köln, 2016-08-05, 210 C 84/16

210 C 84/16Gericht erster Instanz05.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 84/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-05

Aktenzeichen: 210 C 84/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0805.210C84.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 210

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 42,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basis-Zinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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