523 Ds 154/16•Amtsgericht Köln, 2016-08-10, 523 Ds 154/16
Amtsgericht Köln, 2016-08-10, 523 Ds 154/16
523 Ds 154/16Gericht erster Instanz10.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 523 Ds 154/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-10
Aktenzeichen: 523 Ds 154/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0810.523DS154.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 523
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Beschimpfung von Religionsgemeinschaften
zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen
Auslagen.
angewandte Vorschriften: § 166 II StGB
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.