Amtsgericht Köln, 2016-08-15, 264 C 48/16

264 C 48/16Gericht erster Instanz15.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 264 C 48/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-15

Aktenzeichen: 264 C 48/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0815.264C48.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 264

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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