269 C 145/15•Amtsgericht Köln, 2016-08-19, 269 C 145/15
Amtsgericht Köln, 2016-08-19, 269 C 145/15
269 C 145/15Gericht erster Instanz19.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 145/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-19
Aktenzeichen: 269 C 145/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0819.269C145.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 269
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 69,62 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn der jeweilige Gläubiger leistet seinerseits Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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