Amtsgericht Köln, 2016-08-19, 269 C 145/15

269 C 145/15Gericht erster Instanz19.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 145/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-19

Aktenzeichen: 269 C 145/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0819.269C145.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 269

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 69,62 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn der jeweilige Gläubiger leistet seinerseits Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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