Amtsgericht Köln, 2016-08-23, 223 C 31/16

223 C 31/16Gericht erster Instanz23.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 223 C 31/16 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-23

Aktenzeichen: 223 C 31/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0823.223C31.16.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Abt. 223

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.168,46 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.03.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger 406,50 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.03.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 57' %, die Beklagte trägt 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.