Amtsgericht Köln, 2016-09-15, 209 C 193/16

209 C 193/16Gericht erster Instanz15.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 193/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-15

Aktenzeichen: 209 C 193/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0915.209C193.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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