142 C 222/16•Amtsgericht Köln, 2016-09-19, 142 C 222/16
Amtsgericht Köln, 2016-09-19, 142 C 222/16
142 C 222/16Gericht erster Instanz19.09.2016
Regest
Flugbeförderungsvertrag: "Keine Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel".
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 222/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-19
Aktenzeichen: 142 C 222/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0919.142C222.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Flugbeförderungsvertrag: "Keine Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel".
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.469,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent jeweils vollstreckbaren Betrages.
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