Amtsgericht Köln, 2016-09-19, 142 C 222/16

142 C 222/16Gericht erster Instanz19.09.2016

Regest

Flugbeförderungsvertrag: "Keine Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel".

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 222/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-19

Aktenzeichen: 142 C 222/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0919.142C222.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Flugbeförderungsvertrag: "Keine Individualvereinbarung bei Abschluss eines Flugbeförderungsvertrages zu einem "Billigtarif" mit Stornierungsausschlussklausel".

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.469,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent jeweils vollstreckbaren Betrages.

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