263 C 228/15•Amtsgericht Köln, 2016-10-04, 263 C 228/15
Amtsgericht Köln, 2016-10-04, 263 C 228/15
263 C 228/15Gericht erster Instanz04.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 263 C 228/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-04
Aktenzeichen: 263 C 228/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1004.263C228.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 263
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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