137 C 121/15•Amtsgericht Köln, 2016-10-06, 137 C 121/15
Amtsgericht Köln, 2016-10-06, 137 C 121/15
137 C 121/15Gericht erster Instanz06.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 121/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-06
Aktenzeichen: 137 C 121/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1006.137C121.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 137
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet
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