Amtsgericht Köln, 2016-10-10, 113 C 311/16

113 C 311/16Gericht erster Instanz10.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 311/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-10

Aktenzeichen: 113 C 311/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1010.113C311.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 113

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 150,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.09.2015 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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