Amtsgericht Köln, 2016-10-12, 124 C 122/16

124 C 122/16Gericht erster Instanz12.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 122/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-12

Aktenzeichen: 124 C 122/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1012.124C122.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Gegen dieses Urteil ist die Berufung zulässig.

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