142 C 482/15•Amtsgericht Köln, 2016-10-24, 142 C 482/15
Amtsgericht Köln, 2016-10-24, 142 C 482/15
142 C 482/15Gericht erster Instanz24.10.2016
Regest
Fluggastrechte: Zu den Voraussetzungen eines Ausgleichanspruches bei Verpassen des Anschlussfluges, wenn der Anschlussflug bei Landung des Zubringerfluges noch nicht gestartet ist.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 482/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-24
Aktenzeichen: 142 C 482/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1024.142C482.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Fluggastrechte: Zu den Voraussetzungen eines Ausgleichanspruches bei Verpassen des Anschlussfluges, wenn der Anschlussflug bei Landung des Zubringerfluges noch nicht gestartet ist.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1.) bis 3.) jeweils 250,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 7/20 und die Beklagte zu 13/20.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die jeweils andere Seite zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
Die Berufung wird zugelassen.
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