119 C 264/16•Amtsgericht Köln, 2016-10-26, 119 C 264/16
Amtsgericht Köln, 2016-10-26, 119 C 264/16
119 C 264/16Gericht erster Instanz26.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 264/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-26
Aktenzeichen: 119 C 264/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1026.119C264.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 119
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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