148 C 244/16•Amtsgericht Köln, 2016-11-03, 148 C 244/16
Amtsgericht Köln, 2016-11-03, 148 C 244/16
148 C 244/16Gericht erster Instanz03.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 148 C 244/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-03
Aktenzeichen: 148 C 244/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1103.148C244.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 148
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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