147 C 286/16•Amtsgericht Köln, 2017-01-24, 147 C 286/16
Amtsgericht Köln, 2017-01-24, 147 C 286/16
147 C 286/16Gericht erster Instanz24.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 147 C 286/16 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-24
Aktenzeichen: 147 C 286/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0124.147C286.16.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 147
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 16.12.2016 zurückgewiesen.
Der Antrag der Verfügungsbeklagten, den Verfügungskläger zur Zahlung von 575,00 € nebst Zinsen zu verurteilen, wird zurückgewiesen.
Soweit der Zahlungsantrag der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen wird, wird die Berufung zugelassen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsbeklagte darf die Vollstreckung des Verfügungsklägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Verfügungskläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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