Amtsgericht Köln, 2017-02-09, 137 C 422/16

137 C 422/16Gericht erster Instanz09.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 422/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 137 C 422/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0209.137C422.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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