137 C 422/16•Amtsgericht Köln, 2017-02-09, 137 C 422/16
Amtsgericht Köln, 2017-02-09, 137 C 422/16
137 C 422/16Gericht erster Instanz09.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 422/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-09
Aktenzeichen: 137 C 422/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0209.137C422.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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