118 C 412/16•Amtsgericht Köln, 2017-02-23, 118 C 412/16
Amtsgericht Köln, 2017-02-23, 118 C 412/16
118 C 412/16Gericht erster Instanz23.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 412/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-23
Aktenzeichen: 118 C 412/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0223.118C412.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2016 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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