112 C 278/16•Amtsgericht Köln, 2017-03-06, 112 C 278/16
Amtsgericht Köln, 2017-03-06, 112 C 278/16
112 C 278/16Gericht erster Instanz06.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 278/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-06
Aktenzeichen: 112 C 278/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0306.112C278.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 112
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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