Amtsgericht Köln, 2017-03-06, 112 C 278/16

112 C 278/16Gericht erster Instanz06.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 278/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-06

Aktenzeichen: 112 C 278/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0306.112C278.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 112

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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