142 C 57/16•Amtsgericht Köln, 2017-03-06, 142 C 57/16
Amtsgericht Köln, 2017-03-06, 142 C 57/16
142 C 57/16Gericht erster Instanz06.03.2017
Regest
Montrealer Übereinkommen: Zu den Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses der Fluggesellschaft nach Art. 31 Abs. 4 MÜ bei abhanden gekommenen Kofferinhalt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 57/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-06
Aktenzeichen: 142 C 57/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0306.142C57.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Montrealer Übereinkommen: Zu den Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses der Fluggesellschaft nach Art. 31 Abs. 4 MÜ bei abhanden gekommenen Kofferinhalt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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