806 OWI 513/16•Amtsgericht Köln, 2017-03-09, 806 OWI 513/16
Amtsgericht Köln, 2017-03-09, 806 OWI 513/16
806 OWI 513/16Gericht erster Instanz09.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 806 OWI 513/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 806 OWI 513/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0309.806OWI513.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 806
Tenor
Die Betroffene wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anl. 2,49 StVO, 24,25 StVG, § 4 I BKatV zu einer Geldbuße von 160 € kostenpflichtig verurteilt.
Der Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat das Führen von Kraftfahrzeugen aller Art untersagt.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Tatkennziffer: 14 17 24
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